Gebührenbremse - Was ist das?

Gebührenbremse

Ihnen ist sicher aufgefallen, dass im Zuge der aktuellen Vorschreibung ein Betrag abgezogen wurde, der als "Gebührenbremse" angeführt ist. Aber was ist das?


Zur Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen haben die Gemeinden vom Land Tirol einen einmaligen Zweckzuschuss erhalten.

Laut Richtlinie des Landes sind die der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mittel auf jene Abgabenpflichtigen, die eine Müllgrundgebühr zu entrichten haben, nach der Anzahl der gemeldeten Hauptwohnsitze aufzuteilen. Die Höhe der Förderung errechnet sich, indem der gesamte der Gemeinde zur Verfügung stehende Betrag durch die Anzahl der Hauptwohnsitze dividiert wird. Daraus ergibt sich für die Gemeinde Lermoos ein Fixbetrag je Person mit Hauptwohnsitz in Höhe von € 16,24. Für die Ermittlung der Hauptwohnsitze wurde als Stichtag der 1. April 2024 herangezogen.

02.05.2024